Marktgemeinde
Passail

Feuerwerkskörper Silvester

In 2 Wochen ist Silvester


Daher möchten wir die gesetzlichen Vorgaben für Pyrotechnik (Feuerwerkskörper) in zusammengefasst in Erinnerung rufen:
  • Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ab der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet verboten. Hierfür sind von der Gemeinde Passail auch keine Ausnahmegebiete vorgesehen.
  • Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenanstalten, Altersheimen, Tierheimen und leicht entzündlichen/explosionsgefährdeten Anlagen (z.B. Tankstellen) ist verboten.
  • Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände ab der Kategorie F2 in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen (z.B. Demonstrationen, Sportveranstaltungen) ist verboten.