Auch Passail hebt künftig die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe ein
Das Land Steiermark hat mit dem neuen Gesetz „Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz“ – StZWAG; LGbl. 46/2022 eine Möglichkeit zur Wohnraummobilisierung geschaffen. Die bisherige Ferienwohnungsabgabe wurde abgeschafft und entfällt ab 1.1.2023.
Stattdessen sind Gemeinden nun ermächtigt, neue Abgaben einzuheben und zwar für Wohnungen, welche als Zweitwohnsitz genützt werden und für sämtliche Leerstände. Das soll dazu führen, dass Leerstände künftig vermieden werden und ein Anreiz geschaffen wird, Wohnraum lieber zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, als leer stehen zu lassen. Das könnte in weiterer Folge entsprechend positive Auswirkungen haben wie zB weniger Flächenverbrauch entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie, Ansiedelung künftiger Arbeitnehmer, usw.
Für die Gemeinden bedeutet die Einnahme aus diesen Abgaben einen kleinen finanziellen Ausgleich für die Zurverfügungstellung und Instandhaltung sämtlicher Infrastruktureinrichtungen, welche auch von Zweitwohnsitzen wie selbstverständlich genützt werden. Bisher haben Gemeinden ja bekanntlich nur für Hauptwohnsitze Einnahmen aus Ertragsanteilen verzeichnen können.
Beide neuen Abgaben entstehen mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (erstmals mit 31.12.2023) und sind von den Abgabepflichtigen selbst zu berechnen (Selbsterklärungsabgabe!) und unter Bekanntgabe der Nutzfläche bis zum 31. März des Folgejahres (erstmals mit 31.3.2024) zu melden. Es gibt etliche Ausnahmen, welche in der Verordnung berücksichtigt sind. Jene Eigentümer, die eine Ausnahme geltend machen möchten, haben die Ausnahmeumstände glaubhaft nachzuweisen bzw. vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Passail hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Verordnung zur Einhebung der Zweitwohnsitzabgabe und der Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen. Die Höhe der Abgabe beträgt 10,00 pro m² Nutzfläche für Zweitwohnsitze und 8,00 pro m² Nutzfläche für Leerstände.