IMPFUNGEN
Folgende Impfungen sind für jedes Pferd zu empfehlen und sollten konsequent durchgeführt werden:
Equine Influenza (Pferdegrippe): Diese hochansteckende Krankheit wird von Pferd zu Pferd übertragen. Typische Symptome sind hohes Fieber, trockener Husten und Nasen- und Augenausfluss. Als Spätfolge kann es nach einer Lungenentzündung auch zu Dämpfigkeit kommen.
Die Influenzaimpfung sollte alle 6 Monate aufgefrischt werden, bei Turnierpferden ist dieses Intervall verpflichtend.
Herpes: Von den vielen Herpesviren sind vor allem zwei Stämme für Pferde gefährlich: EHV1 und EHV2. Durch diese Viren können bei Pferden 3 verschiedene Krankheitsbilder ausgelöst werden: Erkrankungen der Atemwege, Störungen im Nervensystem und Aborte bei trächtigen Stuten.
Gegen Herpes gibt es Kombinationsimpfstoffe z.B. mit Influenza (Resequin) oder Einzelimpfstoffe. Auch diese Impfung sollte alle 6 Monate aufgefrischt werden.
Tetanus: Gegen diese fast immer tödlich verlaufende Krankheit sollte man sein Pferd unbedingt schützen. Die Erreger dieser Krankheit befinden sich im Boden und in der Umgebung der Pferde und können über minimale Verletzungen der Haut in den Körper eindringen. Bei der Schutzimpfung gegen Tetanus genügt eine Auffrischung alle 2 Jahre.
Folgende Impfungen können zusätzlich durchgeführt werden, um Ihr Pferd optimal zu schützen:
- Tollwut
- West Nile Virus
- Pilzinfektion
PARASITENBEKÄMPFUNG
Als regelmäßige Maßnahme zur Parasitenbekämpfung bei Pferden sollte die Entwurmung durchgeführt werden.
Bei Befall durch andere Parasiten (Haarlinge, Zecken, Läuse..) wenden sie sich bitte an uns.
PFERDEPASS
Nach der EU Richtlinie 2000/68/EG muss "Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb Österreichs) ab 01.07.2000 mit einem Pferdepass (Equidenpass) ausgestattet sein"
Der Pferdepass ist der "Personalausweis" des Pferdes und ersetzt den Abstammungsnachweis. Es werden alle wichtigen Daten, die das Pferd betreffen, festgehalten. Der Pferdepass gehört zum Pferd und muss unbedingt bei einem Besitzwechsel mitgegeben werden.
CHIPPEN
Gemäß der EU Verordnung 504/2008 müssen seit 1. Juli 2009 alle Pferde, für die ein neuer Pferdepass ausgestellt wird, mit einem Chip gekennzeichnet werden.
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- Zahnmedizin
- Labor
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- Dermatologische Untersuchungen
- Blutuntersuchung
- Orthopädie
- Chirurgie
- Interne Medizin
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