Wer darf die Führerschein-Untersuchung durchführen ?
Meist Ärzte für Allgemeinmedizin mit entsprechender Zusatzqualifikation ( Sachverständige gem. § 34 FSG). Wichtig ist, dass zwischen Führerschein-Werber und untersuchendem Arzt kein Behandlungsverhältnis besteht. ( d.h. der Hausarzt ist von der Untersuchung ausgeschlossen)
Was muss ich zur Untersuchung mitnehmen ?
Wichtig ist ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, aktueller Führerschein.
Brillenträger benötigen die Brillenstärke vom Optiker oder Augenarzt (Brillenausweis) – diese muss ins Protokoll eingetragen werden und kann in der Praxis nicht bestimmt werden.
Kontaktlinsenträger benötigen ferner eine Verträglichkeitsbestätigung vom Augenarzt sowie ihr Kontektlinsenset, da bei der Untersuchung der Sehtest zunächst ohne Sehhilfe durchgeführt werden muss. Sollte der Eintrag von Kontaktlinsen und Brillen im Führerschein gewünscht sein, muss bei der Untersuchung mit beiden Sehhilfen getrennt untersucht werden.
Wie lange bleibt die Untersuchung gültig ?
Die Untersuchung darf zum Prüfungszeitpunkt nicht älter als 18 Monate sein. Kommt es zu einer Erweiterung der Fahrerlaubnis innerhalb einer FS-Gruppe ( z.B. B vorhanden, A soll nachgeholt werden ), ist die Untersuchung innerhalb dieser 18 Monate gültig. Überschreitet die Erweiterung der Fahrerlaubnis allerdings die Gruppe ( z.B. B vorhanden, C soll nachgeholt werden), ist immer eine neuerliche Untersuchung erforderlich.
Welche Fahrzeuggruppen gibt es ?
Gruppe 1 ( A – Motorrad, B – PKW bis 3,5t, B+E – PKW mit schwerem Anhänger, F- landwirtschaftliche Maschinen )
Gruppe 2 ( C1 – LKW bis 7,5t, C – LKW, D – Autobus, jeweils +E mit schwerem Anhänger)
Was kostet die Untersuchung ?
Neuantrag Gruppe 1 ….........€ 35.-
Neuantrag Gruppe 2 ….........€ 50.-
Wiederholungsuntersuchung € 30.-
Um Terminvereinbarung wird höflichst ersucht – während der normalen Ordinationszeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen.